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Testament für die Tiere

Setzen Sie Ihr Vermögen für die Tierheimtiere im Hersbrucker Tierheim ein

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Vielen Menschen ist es ein Anliegen mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun und Spuren zu hinterlassen. Spuren, die dazu beitragen, dass die Erinnerung lebendig bleibt und von Dankbarkeit geprägt ist.

Ohne die Erbschaften und Nachlässe von Tierfreunden könnte das Hersbrucker Tierheim nicht bestehen.

Wenn Sie sich entschließen, die Arbeit des Tierschutzvereins Hersbruck und die des Tierheims Hersbruck zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen, mit großer Sorgfalt verwenden.

Der Tierschutzverein ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.

Mit einer Schenkung können Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weiter geben.

Mit einer Schenkung können Sie meist zweckgebunden helfen.

So können Projekte wie Bauvorhaben oder besondere größere Anschaffungen im Tierheim damit unterstützt werden. Sie können dann sehen, wie das Projekt Ihrer Wahl wächst und gedeiht und mit Ihrem Geld Gutes getan wird.

Mit einer Schenkung kann deshalb sofort geholfen werden und Sie haben die Freude, die Erfolge selbst zu sehen.

Dies ist allerdings eine Entscheidung, die Sie anhand Ihrer persönlichen Rahmenbedingungen und mit der Beratung eines Steuerberaters Ihrer Wahl treffen sollten.

Mit einem Testament Gutes tun.

Ein Testament ist erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge unseren Tierschutzverein Hersbruck und sein Tierheim mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Ein eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend.

Es müssen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Ihre Erben und Vermächtnisse
  • Ort und Datum enthalten sein
  • Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Notariat bzw. Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente sind so weitgehend vermeidbar.

In Erbschaftsfällen, bei denen der Tierschutzverein Hersbruck als Alleinerbe eingesetzt, aber kein Testamentsvollstrecker verfügt war, kümmerten wir uns stets um die Abwicklung des Nachlasses.

Was passiert mit meinem geliebten Tier?

Tierhalter können in ihrem Testament verfügen, dass der Tierschutzverein Hersbruck nach dem Ableben das Tier oder die Tiere übernimmt. Das bedeutet, dass Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Vogel sofort im Tierheim aufgenommen werden. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Ihr Haustier herumgereicht oder schlecht versorgt wird. Im Tierheim findet es vielleicht Freunde, die ihm die Zeit der Trauer abkürzen und es kann in Ruhe ein neues liebevolles Zuhause gefunden werden.

Mit einem Vermächtnis helfen.

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Der Erblasser verfügt mit einem Vermächtnis, dass der Tierschutzverein Hersbruck einen im Testament festgelegten Betrag erhält. Für die Erfüllung dieses letzten Willens sind die gesetzlichen Erben verantwortlich, die als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen Pflichten übernehmen.

Mit einem Vermächtnis sind in der Regel auf beiden Seiten keine Verpflichtungen verbunden. Vermächtnisse können allerdings zweckgebunden (beispielsweise für die Versorgung der Katzen) verfügt werden.

Nehmen Sie sich die Zeit, rechtzeitig Ihren Nachlass entsprechend Ihrer Vorstellung zu regeln. Nachfolgend geben wir hierzu einige Anregungen. Für eine umfassende rechtliche Beratung, die uns nicht erlaubt ist, möchten wir Sie bitten, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Was können Sie rechtzeitig zur Vorbereitung des Testaments oder Vermächtnisses tun?

  • Zusammenstellung Ihres Vermögens
  • Erben auflisten mit Daten und Adressen
  • Testamentsvollstrecker festlegen (Erbe, Freunde, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
  • Papiere ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Versicherungen, finanzielle Verbindlichkeiten)
  • Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?
  • Wer soll sich um das Haustier kümmern?

Dem Tierschutzverein ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen sind.

Gerne führen wir mit Ihnen ein vertrauliches Gespräch , in dem Sie uns Ihre Vorstellungen und Wünsche erläutern.

Diskretion ist dabei für uns selbstverständlich.

Wir betonen allerdings nochmals, dass diese Gespräche eine profunde professionelle Beratung durch Fachanwälte und ggf. Steuerberater nicht ersetzen können.

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