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Öffentliche Zuschüsse? – Fehlanzeige!

Entgegen der erst kürzlich in den lokalen Medien verbreiteten Aussage bekommen die örtlichen Tierheime leider keinerlei öffentliche Zuschüsse, weder vom Landkreis noch vom Staat. Die Finanzierung der Häuser erfolgt durch die hinter den Heimen stehenden Tierschutzvereine, durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge.

Die Obhutspflicht für Fundtiere ist Sache der Kommunen. Die Rechte und Pflichten richten sich dabei nach den §§ 965 – 976 BGB i.V.m. § 90 a BGB.
Einige Gemeinden entrichten daher eine Pauschale ans Tierheim, womit die Kosten für die Unterbringung und Versorgung für Fundtiere abgedeckt werden soll.

Laut einer aktuellen Studie von Tasso entstehen pro Tier Aufwendungen (tierärztliche Versorgung, Unterhalt des Gebäudes, Strom, Wasser, Gas und Personalkosten etc) von mindestens 11 € am Tag. Die Höhe der seitens der Gemeinden entrichteten Pauschale liegt von Gemeinde zu Gemeinde verschieden zwischen 10 und 50 Cent je Einwohner. Der Vorteil bei der Pauschale liegt für das Tierheim darin, ein wenig Geld vorab zu erhalten und so laufende Kosten abdecken zu können, der große Nachteil ist jedoch, dass in den seltensten Fällen Kosten für Fundtiere über die Höhe der Pauschale hinaus von den Gemeinden übernommen werden.

Mit der Entrichtung der Pauschale ans Tierheim kommen Gemeinden lediglich ihrer Obhutspflicht nach und es sind
keine öffentlichen Zuschüsse!

 

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