Sie sind hier: Aktuell Ausgesetzt

Dieser kleine Kerl wurde einfach bei uns am Zaun vorm Tierheim entsorgt.

Als die Tierheimleitung Sonja Pretscher am Mittwochvormittag von einem Einsatz zurückkehrte, fand sie am Zaun neben den Parkplätzen festgebunden den Hund vor dem Tierheim in der Hopfau.

Daneben zwei Plastiktüten mit allerhand Spielzeug, Näpfen und weiterem Hundezubehör. Obwohl sich eine Mitarbeiterin im Haus befand, wurde das Tier am hellichten Tag heimlich, still und leise entsorgt.
Leider ist dies nicht der erste Fall, bei dem sich jemand seines ungeliebten Hausgenossen beim Hersbrucker Tierheim entledigt. Bereits in der Vergangenheit wurden Katzen oder Kleintiere einfach über den Zaun geworfen beziehungsweise in einem Karton über Nacht vor der Haustüre abgestellt.

Die abgeschiedene Lage des Tierheims in der Hopfau begünstigt zudem noch ein solches Vorgehen.
Als Strafe für eine Aussetzung drohen bis zu 25000 € Geldstrafe - doch um jemanden bestrafen zu können, müsste man den Übeltäter erst finden.

Das deutsche Recht kennt allerdings nicht nur die Aussetzung von Tieren. Wenn beispielsweise ein Kaninchen in der Hersbrucker Fußgängerzone auftaucht, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Fundsache, um die sich normalerweise die jeweilige Gemeinde kümmern muss. Im Bürgerlichen Gesetzbuch und Tierschutzgesetz ist zwar geregelt, dass aufgefundene Tiere versorgt werden müssen. In der Praxis ist allerdings das Problem, wer sich darum kümmert und wer letztendlich die Kosten übernimmt.

Hier springt das Hersbrucker Tierheim für die Gemeinden im östlichen Landkreis in die Bresche.
Das Tierheim übernimmt staatliche Aufgaben, ohne dafür die kostendeckende Erstattung zu erhalten. Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, schlagen sich im praktischen Tierschutz negativ nieder. Die Zahl der Tiere steigt, die Vermittlung wird immer schwieriger. Damit steigen auch die Betreuungskosten enorm an. Über Jahre wurden die Lücken, die durch die fehlende kostendeckende Erstattung für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben entstanden sind, vom Tierschutzverein Hersbruck, der sich durch Spenden finanziert, aus eigener Kraft ausgeglichen. Doch in Zeiten immer schmäler werdender Rücklagen sind der Verein und das Tierheim mehr denn je auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen.
Helfen sie dem Tierschutzverein Hersbruck, damit auch weiterhin in Not geratenen Tieren geholfen werden kann!

Spendenkonto: Sparkasse Hersbruck BLZ: 760 501 01 Kontonummer: 190 034 017

 

zurück

 


Top